Ausschuss der Gesundheitsplattform

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Ausschuss der Gesundheitsplatform 

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus je einem Mitglied aus dem Kreis der von der Landesregierung entsandten Mitglieder und der von der Sozialversicherung entsandten Mitglieder sowie weiters den von der Ärztekammer, der Landeszahnärztekammer (je nach Aufgabenstellung), der KRAGES und dem Konvent der Barmherzigen Brüder entsandten Mitgliedern. Aufgabe des Ausschusses ist die Behandlung von Anzeigen und die Abgabe von Empfehlungen an den Landeshauptmann im Zuge von Gründungen von Gruppenpraxen im Sinne des § 52b Ärztegesetz und des § 26a Zahnärztegesetz.

Burgenländischer Gesundheitsfonds

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