Landes-Zielsteuerungskommission

Die Landes-Zielsteuerungskommission 

In der Landes-Zielsteuerungskommission ist das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zu beschließen. Dieses bildet die Grundlage und den Rahmen für die Aufgaben gemäß § 15 Abs. 2 und 3 Bgld. GFG.

Wesentliche Aufgaben sind die Umsetzung der Vorgaben des Bundes-Zielsteuerungsvertrags und des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens, die Mitwirkung am bundesweiten Monitoring im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit (Finanzen und Steuerungsbereiche), Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit, der Großgeräte sowie des Gesundheitsförderungsfonds.

Kurie des Landes (eine Stimme)

  • das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung (Co-Vorsitz)
  • fünf von der Burgenländischen Landesregierung entsandte Mitglieder

Kurie der Sozialversicherung (eine Stimme)

  • Vorsitzende/r des Landesstellenausschusses der Landesstelle Burgenland der Österreichischen Gesundheitskasse (Co-Vorsitz)
  • fünf von der Sozialversicherung gemäß § 84a ASVG entsandte Mitglieder

Bund

  • ein vom Bund entsandtes Mitglied

Burgenländischer Gesundheitsfonds

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