Landes-Zielsteuerungskommission
Die Landes-Zielsteuerungskommission
In der Landes-Zielsteuerungskommission ist das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zu beschließen. Dieses bildet die Grundlage und den Rahmen für die Aufgaben gemäß § 15 Abs. 2 und 3 Bgld. GFG.
Wesentliche Aufgaben sind die Umsetzung der Vorgaben des Bundes-Zielsteuerungsvertrags und des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens, die Mitwirkung am bundesweiten Monitoring im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit (Finanzen und Steuerungsbereiche), Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit, der Großgeräte sowie des Gesundheitsförderungsfonds.
Kurie des Landes (eine Stimme)
- das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung (Co-Vorsitz)
- fünf von der Burgenländischen Landesregierung entsandte Mitglieder
Kurie der Sozialversicherung (eine Stimme)
- Vorsitzende/r des Landesstellenausschusses der Landesstelle Burgenland der Österreichischen Gesundheitskasse (Co-Vorsitz)
- fünf von der Sozialversicherung gemäß § 84a ASVG entsandte Mitglieder
Bund
- ein vom Bund entsandtes Mitglied
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